Handlungsanleitung für den Einsatz Ihrer Rechtstexte und Ihrer Zahlarten
Handlungsanleitung für den Einsatz Ihrer Rechtstexte und Ihrer Zahlarten
Allgemeines
A. Handlungsanleitung zur Onlinestreitschlichtungsplattform der EU-Kommission
B. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
C. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein
1. Einbindung
2. Werbung mit Newslettern
3. Einsatz von Google Analytics
4. Einwilligungserklärung bei Verwendung der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook ("Facebook-Pixel")
5. Einbindung von Youtube-Videos
6. Einbindung von Vimeo-Videos
7. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken
D. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung
E. Handlungsanleitung für Ihre Zahlungsarten
F. Handlungsanleitung zu den Lieferfristen
G. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an einen der Paketdienstleister DHL, GLS, UPS, DPD oder Hermes zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:
H. Handlunganleitung zur Information zur Batterieentsorgung
I. Handlungsanleitung für den Verkauf von digitalen Waren
1. Zustimmung des Verbrauchers zur Ausführung des Vertrags und Erlöschen des Widerrufsrechts
2. Vorvertragliche Informationspflichten für digitale Inhalte
J. Achtung bei Werbung mit Garantien!
K. Muster für Garantiebedingungen
1. Einführung
2. Garantiebedingung
Allgemeines
Achten Sie bitte darauf, die Rechtstexte stets vollständig einzusetzen und nichts auszulassen. Setzen Sie möglichst nichts, und auch nicht ohne Beratung, hinzu.
Wenn Sie einzelne Teile auslassen, selbst hinzufügen oder abändern, übernimmt Protected Shops keine Haftung für Ihnen hieraus evtl. entstehende Schäden.
A. Handlungsanleitung zur Onlinestreitschlichtungsplattform der EU-Kommission
Der Link muss anklickbar sein. Wie das zu realisieren ist, kann sich von Shopsystem zu Shopsystem unterscheiden. Daher können wir hier keine technische Anleitung geben.
B. Handlungsanleitung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese AGB mit Kundeninformationen sind ausschließlich für Ihren eigenen Online-Shop (Webshop) erstellt und konzipiert. Sie dürfen nur für Verträge über Warenlieferungen verwendet werden. Diese AGB mit Kundeninformationen sind nicht für Verträge über Dienstleistungen (wie etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) anwendbar! Sie dürfen auch nicht für Internetplattformen wie eBay, Amazon oder sonstige Plattformen genutzt werden, da hier sonst erhebliche Abmahngefahr besteht.
Sie müssen diese AGB mit Kundeninformationen Ihren Kunden zwingend zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) zukommen lassen. Dies kann am besten in der Erstkontaktmail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, passieren. Eine Übersendung in der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) kann zusätzlich geschehen. Die AGB mit Kundeninformationen sollten im Online-Shop unter einem eigenen Link "AGB & Kundeninformation" eingepflegt werden. Prüfen Sie der Veröffentlichung dieser AGB mit Kundeninformationen ob sie evtl. einer Unterlassungserklärung widersprechen, die Sie in der Vergangenheit abgegeben haben. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
C. Handlungsanleitung für Ihre Datenschutzerklärung und zum Datenschutz allgemein
1. Einbindung
Bitte pflegen Sie die Datenschutzerklärung unter einen eigenen Link "Datenschutzerklärung" ein.
2. Werbung mit Newslettern
Mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden (= Anmeldung des Kunden zum Newsletter)
Beachten Sie, dass es für eine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters nicht ausreicht, Ihrem Kunden diese Datenschutzerklärung nur zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde muss an einer Stelle ausdrücklich erklären, dass er mit der Nutzung seiner E-Mailadresse für solche Zwecke einverstanden ist.
Meistens geschieht das durch eine Checkbox, die im Bestellprozess oder separat eingebunden ist. Aus dem Erklärungstext muss hervorgehen, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen die Einwilligung konkret erfasst.
Sie können dafür folgenden Satz verwenden:
"Bitte senden Sie mir gemäß Ihrer Datenschutzerklärung regelmäßig (jederzeit widerruflich) Informationen zu folgendem Produktsortiment per E-Mail zu: [AUFZÄHLUNG DER VON IHNEN VERTRIEBENEN WARENGRUPPEN]"
Bitte beachten Sie , dass nur die "Double Opt-In"-Methode im rechtlichen Sinne geeignet ist, das Einverständnis des Empfängers beweisbar einzuholen. Übersenden Sie Newsletter nur nachdem Ihr Kunde das Double-Opt-in bestätigt hat!
Wenn Sie einen funktionerenden Opt-Out-Cookie erstellen wollen, muss mittels eines spezifischen Java-Script-Codes ein Mechanismus implementiert werden, welcher die Datenerhebung bei Aktivierung eines Opt-Out-Cookies verhindert.
Dieser Java-Script-Code muss stets vor dem eigentlichen Analytics-Code in den Quellcode der jeweiligen Website eingebunden werden.
- Das Script lautet wie folgt:
- Hinweis: Ersetzen Sie 'UA-XXXXXX-Y’ mit Ihrem, von Google individuell vergebenen Tracking-Code. Google hält ebenfalls eine Anleitung zur programmgesteuerten Unterbindung des Trackings über den Link https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/gajs/?hl=de#disable bereit. Das Script muss auf jeder (!) Seite eingebettet werden, auf der ein "Google Analytics"-Tracking-Code implementiert ist.
Verwenden Sie Google Analytics, müssen Sie eine Datenverarbeitungsbedingung mit Google abschließen:
Hinweis: Bewahren Sie zu Beweiszwecken unbedingt eine Kopie des Vertrages auf.
4. Einwilligungserklärung bei Verwendung der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook ("Facebook-Pixel")
Da beim Einsatz der Conversion-Tracking-Technologie von Facebook mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Nutzerdaten von externen Webseiten mit Facebook-Nutzerprofildaten gekoppelt werden, ist vor dem Laden des entsprechenden Codes des "Facebook-Pixels" auf Ihrer Seite die Einholung einer Nutzereinwilligung erforderlich!
Zu beachten ist also, dass Nutzer über die Anwendung des Conversion Tracking belehrt werden und dieser zustimmen müssen, noch bevor ein entsprechender Tracking Code eingesetzt wird.
Das setzt entweder voraus, dass der Code dynamisch nachgeladen wird oder ein Seitenreload erfolgt. Wir empfehlen, die Belehrung und Einwilligungsanfrage durch ein entsprechendes Pop-Upoder Bannerauf der Anbieterseite zu integrieren, das nach erfolgter Zustimmung des Nutzers dynamisch nachgeladen wird oder einen Seiten-Reload initiiert und den Cookie erst dann ausführt.
Dem Ausdrücklichkeitserfordernis der Einwilligung kann über einen "Einwilligungsbutton" im Rahmen des Pop-Ups bzw. Banners Rechnung getragen werden.
Wichtig ist, dass der Nutzer im Rahmen seiner Einwilligungserklärung über das konkrete Verfahren des Conversion Tracking belehrt werden muss. Dabei ist es möglich, die Belehrung entweder in das Pop-Up bzw. Banner zu integrieren oder aber in die Datenschutzerklärung aufzunehmen, auf welche dann wiederum im Pop-Up bzw. Banner verwiesen werden muss.
Unserer Meinung nach erscheint der Verweis auf die Datenschutzerklärung vorzugswürdig, da eine vollständige Belehrung die Dimensionen des Pop-Up-Fensters bzw. Banners unnötig ausdehnen würde und zudem geeignet ist, den Nutzer durch einen Überschuss an Text und Informationen zu verwirren. Wir empfehlen, das Pop-Up bzw. den Banner wie folgt zu gestalten:
"Auf dieser Website wird das Facebook-Pixel von Facebook für statistische Zwecke verwendet. Mit Hilfe eines Cookies kann so nachvollzogen werden, wie unsere Marketingmaßnahmen auf Facebook aufgenommen und verbessert werden können. Über Ihr Einverständnis hiermit würden wir uns sehr freuen.Informationen zum "Facebook-Pixel", zu Cookies und dem Ihnen zustehenden Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung [-> Link auf die eigene Datenschutzerklärung]."
Innerhalb des Pop-Ups bzw. Banners ist unterhalb des vorgenannten Textes dann zusätzlich die Schaltfläche
"Ich bin mit der Verwendung des Facebook-Pixels einverstanden"
einzufügen.
5. Einbindung von Youtube-Videos
Hinweis: Wir empfehlen die Nutzung der Youtube-Einbettungsfunktion ausschließlich im sog. erweiterten Datenschutzmodus!
Im sog. erweiterten Datenschutzmodus werden in Bezug auf Youtube-Videos derartige Framing-Codes erzeugt, die - nach Angabe von Youtube selbst - eine Cookie-Aktvität und die dadurch initiierte Datenerhebung erst an eine Nutzung der Wiedergabefunktion des Videos selbst knüpfen. Hierdurch wird bewirkt, dass eine Datensammlung durch eine bloße Nutzung der Website mit (von Youtube-Videos) geframten Inhalten unterbunden wird. Vor diesem Hintergrund werden die Bedenken in Bezug auf eine datenschutzrechtlich konforme Nutzung von Youtube-Videos in der eigenen Präsenz zumindest reduziert.
Erstellung eines Einbettungslinks im erweiterten Datenschutzmodus:
1.) Um den Einbettungslink auf Basis des erweiterten Datenschutzmodus zu erzeugen, ist zunächst unterhalb des gewünschten Videos auf Youtube ein Klick auf "Teilen" und sodann auf "Einbetten" erforderlich.
2.) Anstatt nun aber den angezeigten Link zu kopieren, ist unterhalb des Codes das Feld mit der Bezeichnung "Mehr anzeigen" auszuwählen.
3.) Im Folgenden wird ein Fenster mit weiteren Optionen ausgerollt, von denen am unteren Rand die mit dem Titel "Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren" durch Häkchensetzung auszuwählen ist. Sodann wandelt sich die im ursprünglichen HTML-Code angezeigte Website www.youtube.com in die URL www.youtube-nocookie.com.
Die Übernahme dieses Links stellt sicher, dass Cookies erst bei Wiedergabe des eingebetteten Videos durch den Nutzer gesetzt werden.
6. Einbindung von Vimeo-Videos
ACHTUNG: Risiko durch internationalen Datentransfer!Wir raten von der Nutzung des Vimeo-Plugins dringend ab!Bei der Verwendung von Vimeo werden personenbezogene Daten der Nutzer an einen Server von Vimeo in den USA übertragen und dort gespeichert. Datentransfers außerhalb der EU sind nach der DSGVO aber nur zulässig, wenn im Drittland die Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren Datenschutzniveaus gewährleistet wird. Für die USA wird die Einhaltung europäischer Standards durch das Datenschutzabkommen "Privacy Shield" sichergestellt, für das sich US-Unternehmen freiwillig zertifizieren können. Vimeo ist bislang nicht zertifiziert! Der Einsatz des Dienstes auf der Website ist daher nach der DSGVO voraussichtlich datenschutzwidrig. Wir empfehlen daher, auf das Vimeo Video Plugin zu verzichten und stattdessen ausschließlich auf Vimeo-Seiten zu verlinken.
7. Verwendung von Cookies zu Werbe-,Tracking- und Analysezwecken
Sollten Sie zu Werbe-, Tracking- und Analysezwecken Cookies verwenden, so muss der Seitenbesucher zu Beginn des Seitenaufrufs über einen gut sichtbaren Banner/Balken am oberen oder unteren Rand der Webseite auf die Verwendung von Cookies durch die Webseite hingewiesen und darüber informiert werden, dass der Betreiber der Webseite von der Zustimmung des Nutzers ausgeht, wenn er die Nutzung der Webseite daraufhin fortsetzt.
"Diese Website verwendet Cookies zur Analyse von Websitezugriffen/Marketingmaßnahmen.
Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit"
Die Passage "Informationen zu Cookies und Ihre Widerspruchsmöglichkeit" muss sodann mit der Datenschutzerklärung verlinkt sein.
D. Handlungsanleitung für Ihre Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung darf nur im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen verwendet werden.
Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung für Verträge mit folgenden Inhalten nicht geeignet:
• Verträge über den Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten • Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) • Verträge über die Lieferung von Wasser, Strom, Gas (nach nicht begrenztem Volumen bzw. nicht begrenzter Menge) oder Fernwärme • Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden • Abonnement-Verträge • Kauf auf Probe im Sinne des § 454 BGB.
Sie müssen Ihren Kunden die Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln. Wir empfehlen Ihnen, die Widerrufsbelehrung in die Erstkontakt-E-Mail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich kann sie zu Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden (optional).
Achtung: Vor der Veröffentlichung dieser Widerrufsblehrung sollten Sie genauestens prüfen, ob diese möglicherweise einer Unterlassungserklärung widersprechen, die Sie zuvor abgegeben haben! Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
E. Handlungsanleitung für Ihre Zahlungsarten
Für die von Ihnen angegebenen Zahlarten sind keine besonderen Handlungen notwendig
F. Handlungsanleitung zu den Lieferfristen
Sie sind verpflichtet, den Verbraucher über Dauer, Beginn und Ablauf der Lieferfrist zu informieren, innerhalb welcher der Verbraucher in jedem Fall mit dem Zugang der Ware rechnen kann. Hierzu empfehlen wir folgendes Vorgehen:
1. Bitte geben Sie bei jedem Artikel die jeweilige Lieferfrist für einen Versand innerhalb Deutschlands an und versehen diese mit einem Sternchen. Beispiele:
Lieferzeit 3-5 Tage* oder Lieferzeit höchstens 5 Tage* oder Lieferzeit bis zu 5 Tage* Wenn Sie auch einen Expressversand anbieten, weisen Sie die geänderten Lieferzeiten aus Beispiel: Lieferzeit: Standard höchstens 5 Tage, Express in 1 Tag*
2. Fügen Sie in den Footer jeder Angebotsseite eine Auflösung des Sternchenhinweises ein. Hier stellen Sie klar, für welche Länder die angegebenen Lieferzeiten gelten, und verlinken auf die neue Seite für Lieferfristen Beispiel: "Für Lieferungen nach Deutschland. Die Lieferzeiten für andere Länder und die Informationen zur Berechnung des Liefertermins finden Sie hier
3. Weisen Sie in einer eigenen Informationsseite die maximalen zusätzlichen Lieferfristen für andere Länder auf. Am sinnvollsten ist eine Tabelle, auf der Sie die zusätzliche Lieferzeit, die bei anderen Ländern anfällt hinweisen. Geben Sie im Zweifelsfall lieber einen zu langen als zu kurzen Zeitraum an.
Beispiel: Information zu den Lieferzeiten
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen. Land | Zusätzliche maximale Dauer in Tagen Österreich | 2 Schweiz | 3 Italien | 5 usw.
4. Bei Bestellungen mehrerer Artikel kommt es darauf an, ob Sie die Artikel je nach Verfügbarkeit entweder in einer gemeinsamen Sendung oder auch in mehreren Sendungen (Teillieferungen) versenden.
Beispiel: Gemeinsame Sendung: Information zu den Lieferzeiten
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen. Land | Zusätzliche maximale Dauer in Tagen Österreich | 2 Schweiz | 3 Italien | 5 usw. Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben. In diesem Fall gilt für die Warensendung insgesamt die Lieferzeit, die für den Artikel Ihrer Bestellung mit der längsten Lieferzeit gilt.
Teillieferung (ohne zusätzliche Versandkosten):
Information zu den Lieferzeiten
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Lieferzeiten für den Versand in andere Länder, die Sie der Lieferzeit, die beim jeweiligen Artikel angegeben ist, hinzurechnen müssen. Land | Zusätzliche maximale Dauer in Tagen Österreich | 2 Schweiz | 3 Italien | 5 usw.
Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware je nach Verfügbarkeit in mehreren Teilsendungen, für die die beim jeweiligen Artikel angegebenen Lieferzeiten gelten. Zusätzliche Versandkosten fallen nicht an.
5. Anschließend hängen Sie bitte folgende Erklärung zur Berechnung des (spätesten) Liefertermins an:
Information zur Berechnung des Liefertermins
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
oder, falls von Ihrem Versandunternehmen auch Samstags zugestellt wird:
Information zur Berechnung des Liefertermins
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
G. Handlungsanleitung für die Änderungen auf Ihrer Online-Präsenz, wenn die E-Mail-Adressen von Kunden an einen der Paketdienstleister DHL, GLS, UPS, DPD oder Hermes zum Zwecke der Lieferabstimmung mit den Kunden weitergegeben werden sollen:
Sie haben bei uns angegeben, keine E-Mailadressen an Versanddienstleister zur Abwicklung der Bestellung zu übergeben.
H. Handlunganleitung zur Information zur Batterieentsorgung
Sie haben bei uns angegeben, keine Produkte mit Batterien oder Batterien selbst zu verkaufen.
I. Handlungsanleitung für den Verkauf von digitalen Waren
1. Zustimmung des Verbrauchers zur Ausführung des Vertrags und Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei der Lieferung digitaler Inhalte im Wege des Fernabsatzes, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht nach den neuen gesetzlichen Regelungen ab dem 13.06.2014 dann vorzeitig (also vor Ablauf der Widerrufsfrist), wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits begonnen hat und der Verbraucher vorher seine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erteilt hat und der Verbraucher vorher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Der Unternehmer sollte unbedingt dafür Sorge tragen, dass er sich diese ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung des Verbrauchers einholt, und zwar beides bevor er mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Versäumt er dies, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht vorzeitig. Dies bedeutet, der Verbraucher könnte sich z.B. die Software downloaden, anschließend den Vertrag widerrufen und müsste nicht einmal Wertersatz an den Unternehmer leisten (vgl. § 357 Abs. 9 BGB n.F.).
Der Unternehmer muss sich vom Verbraucher daher ab dem 13.06.2014 zwingend bereits auf der Bestellseite (also vor Abgabe der auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers) die ausdrückliche Zustimmung holen, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des zu schließenden Vertrages über die digitalen Inhalte begonnen werden soll und sich zudem bestätigen lassen, dass der Verbraucher davon weiß, dass er durch diese Zustimmung mit dem Beginn der Ausführung des Vertrages bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist sein Widerrufsrecht verliert.
Hierzu sollte auf der jeweiligen Bestellseite der nachfolgende Textbaustein vorgehalten werden, welcher vom Verbraucher durch eine nicht vorausgewählte Checkbox bestätigt werden muss, um die Bestellung aufgeben zu können. Dieser Textbaustein muss separat dargestellt werden (darf also nicht etwa in AGB oder Widerrufsbelehrung integriert sein) und sollte durch gesonderte Checkbox vom Verbraucher bestätigt werden (also nicht gleichzeitig durch Betätigen einer Checkbox etwa zur Kenntnisnahme von AGB und/ oder Widerrufsbelehrung).
"Ich stimme ausdrücklich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird. Mir ist bekannt, dass mit Beginn der Ausführung mein Widerrufsrecht erlischt." [Checkbox einfügen, die nicht vorausgewählt ist]
Es muss sichergestellt sein, dass der Verbraucher seine Bestellung nur abschicken kann, wenn er die Checkbox angekreuzt hat. Der Unternehmer darf mit der Ausführung des Vertrages erst beginnen, nachdem er diese Zustimmung und Bestätigung des Verbrauchers eingeholt hat.
Ferner muss die Zustimmung des Verbrauchers, dass bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen werden soll sowie die Bestätigung des Verbrauchers, dass er davon Kenntnis hat, dass er durch diese Zustimmung mit der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert in die dem Verbraucher nach § 312 f Abs. 2 BGB n.F. zu erteilende Bestätigung des Vertragsinhalts, welche auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen ist (z.B. per Email), mitaufgenommen werden. Diese Zustimmung und Bestätigung der Kenntnisnahme wird Vertragsinhalt, welcher dem Verbraucher zu bestätigen ist. Diese Bestätigung muss dem Verbraucher erteilt werden, bevor der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages beginnt.
2. Vorvertragliche Informationspflichten für digitale Inhalte
Ferner bestehen im Hinblick auf die Lieferung digitaler Inhalte, besondere vorvertragliche Informationspflichten. Dies ergeben sich aus der Vorschrift des Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 und 15 EGBGB n.F.
Der Unternehmer muss den Verbraucher daher informieren über die Funktionsweise der digitalen Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte sowie – soweit wesentlich – über Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen des Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen. Gemeint sind hiermit etwa die Erläuterung, wie die digitalen Inhalte vom Verbraucher verwendet werden können und die Erläuterung technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz, DRM etc.).Ferner muss angegeben werden, mit welcher Hard- und Software die digitalen Inhalte kompatibel sind, soweit dies wesentlich ist (z.B. welches Betriebssystem bzw. welche Version von diesem unterstützt wird und welche Hardwarevoraussetzungen gegeben sein müssen, z.B. wie viel RAM verbaut sein muss).
Diese Informationen müssen dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die vorvertragliche Information ist es daher ausreichend, wenn die geschilderten Informationen z.B. im Rahmen der Artikelbeschreibung klar und verständlich getätigt werden. Da diese Informationen jedoch auch in die Bestätigung des Vertrages aufzunehmen sind, und diese auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen muss, ist die Darstellung rein auf einer Webseite nicht ausreichend. Vielmehr müssen diese Informationen dem Verbraucher dafür zumindest per Email übermittelt werden.
J. Achtung bei Werbung mit Garantien!
Besondere Vorsicht ist bei der Werbung mit Garantien angebracht. Hier kommt es häufig zu Abmahnungen
Grundsätzlich raten wir davon ab, mit Garantien zu werben, da die Ausgestaltung sehr komplex ist. Lassen Sie sich hier anwaltlich beraten!
Aktuell ergehen leider auch Abmahnungen, wenn Herstellergarantien vorhanden sind und auf diese nicht eingegangen wird. Zwar ist noch nicht rechtlich völlig geklärt, ob dies notwendig ist, um Abmahnungen aber diesbezüglich zu verhindern, müsste jedoch tatsächlich mindestens für die Produkte für die das Bestehen einer Herstellergarantie offensichtlich ist, über diese Garantie informiert werden.
Die Herstellergarantie müsste dabei folgende Informationen anbieten:
Geltungsdauer der Garantie (Wie lange kann sie in Anspruch genommen werden?)
Name und Anschrift des Garantiegebers
Beschreibung des Inhalts der Garantie (Was genau wird zugesichert?-, mögliche Beschränkung auf Teile des Produkts)
Hinweis zur räumlichen Beschränkung der Garantie (z.B. deutschlandweit, europaweit, weltweit)
Hinweis, dass durch die Garantie die Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt werden
Informationen zur Geltendmachung der Garantie (Wie muss der Kunde vorgehen?)
Diese Informationen sollten entweder auf der Produktseite selbst gegeben werden, oder auf einer anderen Webseite, auf die auf der Produktseite verlinkt wird. Sofern der Hersteller eine Garantieseite hat, auf welcher die Informationen gegeben werden, kann grundsätzlich auf diese verlinkt werden.
Sofern die Angaben des Herstellers den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht genügen, würde man sich diese dadurch zu Eigen machen, was auch ein Abmahnrisiko beinhaltet.
K. Muster für Garantiebedingungen
1. Einführung
WICHTIG Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der großen Individualität von Herstellergarantien in dieser Form keine festen Garantiebedingungen zur Verfügung stellen können.
Wir bieten Ihnen im Weiteren ein Muster, wie eine solche Garantiebedingung aussehen kann. Diese kann jedoch nicht ohne Weiteres verwendet werden, sondern muss mit der jeweiligen Herstellergarantie abgeglichen werden. Jeder einzelne Punkt kann sich von der vom Hersteller gewährten Garantie unterscheiden. Daher können wir für das gegebene Muster auch in dieser Form keine Haftung übernehmen.
2. Garantiebedingung
Der Hersteller XYZ GmbH gewährt für die Dauer von 2 Jahren ab dem Datum des Kaufs eine Herstellergarantie für die mit der Garantieversprechen beworbene Ware . Die Garantie gilt europaweit.
Sofern im Zeitraum der Garantie beim Produkt Material- oder Herstellungsfehler auftreten, so bietet der Hersteller an, die Ware nach seiner Wahl kostenlos zu reparieren oder gegen einen gleichwertigen Artikel zu ersetzen. Die Garantie gilt jedoch nicht für Schäden, welche auf Verschleiß, normalen Verbrauch, unsachgemäßer Handhabung, Gewaltanwendung oder eigenen Reparaturversuchen beruhen.
Um die Garantie zu beanspruchen, müssen Sie sich an den Hersteller wenden:
Sie erhalten vom Hersteller Unterlagen, welche einen kostenlosen Rückversand ermöglichen. Sie müssen dem Produkt eine Kopie der Originalrechnung beilegen, um das Kaufdatum nachzuweisen. Bitte achten Sie darauf, die Ware so zu verpacken, dass es zu keinen Beschädigungen auf dem Transportweg kommen kann.
Diese Garantie gilt zusätzlich zu den sonstigen Rechten des Käufers. Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere die Gewährleistung oder Produkthaftung werden durch diese Garantie nicht berührt. Sie gelten uneingeschränkt neben dieser Garantie. Sofern die gekaufte Ware einen Mangel hat, können Sie daher in jeden Fall im Rahmen Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte an uns wenden, unabhängig davon ob ein Garantiefall vorliegt.
Was soll ich sagen, wieder so ein geniales Teil. Innen und außen elegant sauber - ich liebe es. Es war schwierig für mich das Teil zu nähen. Die Anleitung ist glücklicherweise sehr sehr gut, sodaß ich gut folgen konnte. Ich bin noch nicht soweit, dass ich alle Teile des Schnittmusters einfach so zusammennähen kann. Beim innen nähen des Kragens kam ich ins schleudern, es war sehr eng und ich mußte 3 x trennen, bis es wirklich gut aussah. Aber.... ich bin völlig verblüfft, wie etwas so zu nähen ist, dass man nirgends die Nahtzugabe sieht. Ich würde 100 Punkte geben, allein dafür, dass dieses Wissen geteilt und Weitergegeben wird. VIELEN DANK dafür. Ich habe mir Zeit gelassen und 1 1/2 Wochen gebraucht. Das hat sich gelohnt. Ich bin jetzt mega stolz auf meine neue tolle Jacke.
Wahnsinns Schnitt. Ich fühle mich so wohl in der Hose. Ich habe sie mit Formbund genäht (für meine Figur passender) und mit RV vorne. Beides aus der Nähreise. Ansonsten keiner Veränderungen. Ich kriege so viele Komplimente für diese Hose und liebe den Sitz sehr.
Gerade habe ich das Shirt fertig gestellt. Es passt wie angegossen. Ich habe hier auch Streifenstoff verwendet, weil ich die Rückseite mit den Längsstreifen so apart fand. Als Schlitzversäuberung habe ich statt eines Bandes farblich passendes Velourleder genommen. Es sieht echt toll aus. Ich habe mir Zeit gelassen und die Anleitung mehrmals durchgelesen, deshalb hat es auf Anhieb ganz prima geklappt.
Mantel Coquille in der Trenchversion ist ein aufwändiges Nähprojekt, für das es sich definitiv lohnt sich die Zeit zu nehmen. Es ist kein Trenchcoat, den man schon überall gesehen hat, denn er hat so viele tolle Details. Alle Schritte für den besonderen Kragen, die Taschen an den schrägen Teilungsnähten und die vorderen Ecken am Saum werden in den vielen Videos der ausführlichen Nähreise super erklärt.
Mein erstes Shirt ! Ich habe Gr. 42 genäht. Den Schnitt zu machen, war super einfach. der Zuschnitt hat auch gut geklappt. Ich war gespannt auf die Passform.... und es passt einfach ganz wunderbar. Ich bin soooo glücklich über diesen Schnitt und die hilfreichen Tipps (verwende flexibles Nahtband - ahaaaaa ). Das Covern war dadurch sehr einfach. Ich wäre da nie drauf gekommen.
Ich habe übrigens einen Kuhflecken-Jerseystoff gewählt :) und die Paspel aus braun zugeschnitten. Es sind die kleinen Details, die diesen Schnitt so außergewöhnlich machen.
Wer hier nicht Spaß am nähen kriegt, ist selbst dran Schuld.
Als blutiger Anfänger ist man mit diesem Kurs bestens beraten. Von Material- und Maschinenkunde, bis zum kleinsten nähtechnischen Schritt, erläutert Claire Massieu in einer charmanten und unterhaltsamen Art, alles, was man als Nähanfänger schon immer gerne gewusst und sich in einem Präsenz - Anfänger - Kurs noch nie zu fragen getraut hatte. Die Videos der einzelnen Nähschritte illustrieren dem Nähanfänger anschaulich, was jeweils zu tun ist . Auftretende Fragen werden in Zoomtreffen beantwortet.
Das ist Eure Chance, Ihr Nähangsthasen, Euch vom Osterhasen einen Nähkurs schenken zu lassen. In der aktuellen Jubiläumswoche bis 18.3. sogar zum halben Preis.
Also traut Euch, Ihr werdet es nicht bereuen, denn der Kurs gibt einen Einblick, was man als Basics für's erste braucht und führt durch zwei einfache Projekte (Kissenhülle und Täschchen) quasi mit Erfolgsgarantie, die Lust auf weitere Nähabenteuer machen.
Ich mag ab dem Schnitt besonders die verdeckte Knopfleiste (dank der guten Anleitung, gar kein Problem). Da der Schnitt figurumspielend ist, habe ich die Größe nach meinen Maßen ausgewählt („zwischen den Größen genäht“), aber kein Probeteil gemacht. -passt super!
Dank der vielen Beispielen, hat man eine gute Vorstellung und ich habe mich auch direkt für einer Variante entschieden: verlängert zum Blusenkleid.
Meine Bluse ist aus Batist und hat sich im Sommer schon bewährt; ich mag sie sehr!
Ich wollte eine eher klassische Hemdbluse, daher diesmal in der Variante ohne Weste.
Dank des sehr guten Schnittmusters sowie der Beschreibung in der Anleitung bin ich auf das Ergebnis sehr stolz: Ich liebe das Detail der verdeckten Knopfleiste. Meine Cocotte ist wie alle Werke von Louloute, etwas an dem ich sehr lange meine Freude haben werden.
Diese Jacke ist ein Allrounder, schnell genäht so perfekt beschrieben und das Nähergebnis garantiert - auch für nicht - Profis - ich liebe diesen Schnitt
Anouk lässt sich auch wunderbar aus einem Wollstoff nähen. Ich habe mich hier für eine Doubleface-Verarbeitung entschieden, die etwas zeitaufwändiger ist, aber die Arbeit lohnt sich. Meine Version ist dadurch ungefüttert, hält durch den kuscheligen Stoff aber trotzdem schön warm.